Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
LesenSeit 1990 dient die Kanzlei Jung einem anspruchsvollen Klientel mit einer innovativen Beratung in Sachen Betriebswirtschaft, Steuern und Recht.
LesenBerechnen Sie wie sich z. B. Gehaltsveränderungen von Mitarbeitern auf Ihre Kosten auswirken.
BerechnenBerechnen Sie Ihre monatlichen Rückzahlungsraten anhand von Kredithöhe, Zinssatz und Laufzeit.
BerechnenDie Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
LesenScannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.